RoHS und REACH Konformitätserklärung

 


RoHS und REACH Konformitätserklärung 2022_11

Konformitätserklärung RoHS
BOFRAG AG bestätigt hiermit die Konformität der hergestellten Produkte entsprechend der RoHS – Richtlinie 2015/863 EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 04.06.2015 zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten, sowie die Einhaltung der zulässigen Höchstkonzentration in homogenen Werkstoffen in Gewichtsprozent von Cadmium < 0,01 %, sowie Blei, Quecksilber, sechswertiges Chrom (Cr6+), Polybromierte Biphenyle (PBB) und Polybromierte Diphenylether (PBDE) < 0,1 % gemäß Anhang II der Richtlinie sowie neu aufgenommene vier Phthalate.

BOFRAG AG erklärt hiermit, dass alle hergestellten Produkte RoHS-konform produziert werden.

Konformitätserklärung REACH
BOFRAG AG ist im Sinne der REACH-Verordnung ein sogenannter „nachgeschalteter Anwender“, da BOFRAG AG Chemikalien weder herstellt noch importiert. Somit unterliegt BOFRAG AG weder Registrierungspflichten gemäss REACH noch der Pflicht zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern.

BOFRAG AG erklärt hiermit nach bestem Wissen und Gewissen, dass alle hergestellten Produkte in Übereinstimmung mit der REACH-Verordnung (1907/2006/EG; Stand 24.03.2022) sind. Es sind keine SVHC Stoffe (224 Stoffe) in einer Konzentration >0,1% enthalten.



BOFRAG AG

Oliver Fischer
Betriebsleiter
08.11.2022

Download RoHS und REACH Konformitätserklärung 2023_01 (PDF)